Was ist ein Mischgebiet?
Ein Mischgebiet (MI) ist eine im Bebauungsplan festgesetzte Baugebietskategorie, die dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben gleichrangig dient.
Redaktion Grundstücks-Check · Geprüft am 2026-02-19 · Quellen: BauGB, BauNVO, AdV
Was ist ein Mischgebiet?
Das Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO ist durch die gleichrangige Mischung von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe gekennzeichnet.
Zulässige Nutzungen
Im Mischgebiet sind zulässig: Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Gaststätten, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Besonderheit: Urbanes Gebiet (MU)
Seit 2017 gibt es zusätzlich das Urbane Gebiet (MU), das eine noch intensivere Mischung von Wohnen, Gewerbe und sozialer Infrastruktur ermöglicht — mit höherer baulicher Dichte.
Häufige Fragen zu Mischgebiet
Was ist der Unterschied zwischen Mischgebiet und allgemeinem Wohngebiet?
Im allgemeinen Wohngebiet (WA) überwiegt das Wohnen, Gewerbe ist nur ergänzend zulässig. Im Mischgebiet (MI) stehen Wohnen und Gewerbe gleichrangig nebeneinander.
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