Was ist ein Außenbereich?
Der Außenbereich (§ 35 BauGB) umfasst alle Flächen, die weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen noch zum zusammenhängend bebauten Ortsbereich gehören.
Redaktion Grundstücks-Check · Geprüft am 2026-02-19 · Quellen: BauGB, BauNVO, AdV
Was ist der Außenbereich?
Der Außenbereich ist im Baurecht ein Schlüsselbegriff: Er umfasst alle Flächen außerhalb des beplanten (§ 30 BauGB) oder unbeplanten Innenbereichs (§ 34 BauGB).
Bauen im Außenbereich
Im Außenbereich gilt ein grundsätzliches Bauverbot. Nur privilegierte Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB) sind zulässig — z.B. land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Windkraftanlagen oder Anlagen der öffentlichen Versorgung. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden.
Bedeutung für Grundstückskäufer
Die Lage im Außenbereich bedeutet: Das Grundstück ist in der Regel nicht bebaubar (außer für privilegierte Vorhaben). Das spiegelt sich in einem deutlich niedrigeren Bodenrichtwert wider.
Häufige Fragen zu Außenbereich
Kann man im Außenbereich bauen?
Grundsätzlich nein. Nur privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB (Land-/Forstwirtschaft, Windkraft etc.) sind zulässig. Sonstige Vorhaben können nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen genehmigt werden.
Verwandte Begriffe
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein verbindlicher Bauleitplan der Gemeinde, der f...
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsi...
Bauland
Bauland sind Flächen, die nach öffentlichem Recht für eine Bebauung vorgesehen u...
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das Instrument der Gemeinden zur städtebaulichen Ordnung ...