Was ist eine Bauleitplanung?
Die Bauleitplanung ist das Instrument der Gemeinden zur städtebaulichen Ordnung und Entwicklung. Sie umfasst den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne.
Redaktion Grundstücks-Check · Geprüft am 2026-02-19 · Quellen: BauGB, BauNVO, AdV
Was ist Bauleitplanung?
Die Bauleitplanung ist gemäß §§ 1–13 BauGB (Baugesetzbuch) geregelt und umfasst zwei Stufen: den vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan) und die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne). Die kommunale Planungshoheit ist in Art. 28 Abs. 2 GG verankert.
Zweistufiges System
Stufe 1 — Flächennutzungsplan (FNP): Stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Behördenverbindlich, aber nicht unmittelbar für Bürger.
Stufe 2 — Bebauungsplan (B-Plan): Setzt verbindliche Festsetzungen für ein bestimmtes Gebiet (Art und Maß der Nutzung, Bauweise etc.). Wird aus dem FNP entwickelt.
Bürgerbeteiligung
Die Bauleitplanung sieht eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vor: Frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung der Planentwürfe.
Häufige Fragen zu Bauleitplanung
Wer erstellt Bauleitpläne?
Die Bauleitplanung liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden. Sie beauftragen in der Regel Planungsbüros mit der Erstellung und führen das Verfahren (Bürgerbeteiligung, Abwägung, Satzungsbeschluss) durch.
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